10. Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

Bei privaten Verbrauchern behält sich WORMLAND das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Bist Du Unternehmer in Ausübung Deiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält sich WORMLAND das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Dir als Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

Befindest Du Dich gegenüber WORMLAND mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Produkte/Waren im Eigentum von WORMLAND. Du bist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von uns gelieferte und noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen.