11. Sachmängelgewährleistung, Informationen zur Mängelhaftung

Bei Verträgen über die Lieferung von Waren stehen Dir Rechte und Ansprüche nach dem gesetzlichen Mängelhaftungsrecht zu. Die Verjährung von Mängelhaftungsansprüchen beträgt für Dich als Verbraucher zwei Jahre ab Lieferung, für Unternehmer 12 Monate.

WORMLAND haftet nicht für Mängel der gelieferten Waren, die dadurch verursacht wurden, dass die Waren unsachgemäß behandelt oder in einer von WORMLAND nicht genehmigten Weise verändert worden ist. Gleiches gilt für den Fall, dass Du als Kunde die Vorschriften über die Behandlung und Pflege der Ware (z.B. Wasch- oder Trockenanleitung) nicht befolgt hast.

Offensichtliche Mängel in Bezug auf die Paketlieferung durch unseren Logistiker DHL– Paket, wie eine beschädigte Kartonagenverpackung, fehlende Klebeverschlüsse, Nachverklebungen, offene unverschlossene Pakete, etc. sind umgehend bereits bei der Zustellung beim DHL-Zusteller schriftlich dokumentierend zu reklamieren. Wir empfehlen Dir eine Fotodokumentation zu den Mängeln zu erstellen und uns mit Deiner Reklamation zur Verfügung zu stellen, dies erleichtert die Beweisführung für beide Vertragsparteien enorm.

Mängel im Bezug auf fehlende und folglich nicht gelieferte Warenteile sind innerhalb von 3 Werktagen mit einer schriftlichen Mangelanzeige an die Theo Wormland GmbH per Email an den Kunden-Support: customer.service@theowormland.com anzuzeigen und nachzuweisen. Für spätere Reklamationen können wir dann keine Haftung mehr übernehmen.